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Allgemeine Vertragsgrundlagen für Design-Leistungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge und Arbeiten im Rahmen unserer Tätigkeit als Designer.


1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

1.1 Urheberwerkvertrag. Jeder uns (in unserer Funktion als Designer) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2 Schutz durch Urheberrechtsgesetz. Unsere Arbeiten (Designs, Webdesigns, Layouts, Scribbles, Storyboards, Ideen, Entwürfe und Werkzeichnungen etc.) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Nachahmung. Ohne unsere Zustimmung dürfen unsere Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.
1.4 Verwendung. Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart (einfach zweckgebunden, exklusiv zweckgebunden) sowie den vereinbarten Zweck im vereinbarten sachlichen und zeitlichen Umfang verwendet werden. Bei einfach zweckgebundener Verwendung der Nutzungsrechte behält der Urheber sich das Recht vor, Ausschnitte des Designs in anderer Form für weitere Zwecke zu nutzen und diese zu veröffentlichen. Mangels ausdrück-licher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Grundsätzlich gilt für alle Muster die einfach zweckgebundene Nutzungsrechtübertragung zum Gebrauch in Deutschland, befristet für drei Jahre. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien und werden (z.B. in der Rechnung) schriftlich fixiert.
1.5 Wiederholungsnutzungen Wiederholungs¬nutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfach¬nutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen unserer Einwilligung, sofern nicht exklusive und/oder unbefristete Nutzungsrechte von uns eingeräumt wurden.
1.6 Nutzungsrechte. An den von uns erbrachten Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
1.7 Geltendes Recht. Im Übrigen gelten die Regelungen des ‚Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte'.


2. Vergütung

2.1 Auftragsarbeiten. Das Gesamthonorar für Auftragsarbeiten setzt sich im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen: Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles, Präsentation von Entwurfsarbeiten etc.), Entwurfsaus¬arbeitung (Layout, Reinzeichnung, Kalkulation, Grundlagen für die Realisierung etc.), Einräumen von Nutzungsrechten (Copyright, Nutzungshonorar), Nebenleistungen (Modelle, Beschaffung von auftragsspezifischen Informationen, Produktionsüberwachung etc.), Zuschläge zum Honorar (Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten). Es gelten die branchenüblichen Stundensätze für Designer.
2.2 Überlassung von Nutzungsrechten. Erwirbt der Kunde Nutzungsrechte der Designs vom Urheber, berechnet sich das Honorar in Abhängigkeit von vereinbartem Zweck im vereinbarten sachlichen und zeitlichen Umfang und vereinbarter Nutzungsart (einfach zweckgebunden, exklusiv zweckgebunden).
2.3 Unentgeltliche Tätigkeit.Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
2.4 Honorareinflüsse. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalt¬¬er¬ischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.5 Fälligkeit.Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so können von uns Abschlagszahlungen entsprechend des erbrachten Arbeitsaufwands verlangt werden.
2.6 Mehrwertsteuer. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
2.7 Nutzungsrecht nach Zahlung. Der Käufer erwirbt erst mit der Zahlung des vereinbarten Honorars das im Vertrag vereinbarte Nutzungsrecht.
2.7 Vertragskündigungsrecht. Sollte der Kunde wiederholt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden alle Forderungen an den Kunden sofort fällig. In diesem Fall sind wir dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.


3. Zusatzleistungen

3.1 Zusatzkosten. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Designs sowie andere Zusatzleistungen können nach Zeitaufwand gesondert berechnet werden (nach Vereinbarung).
3.2 Nebenkosten. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfs¬aus¬führungs¬arbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Druckkosten, Reisekosten) können vom Designer in Rechnung gestellt werden.
3.3 Fremdleistungen. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) werden nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vorgenommen.
3.4 Freistellung bei Fremdleistungen. Soweit auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in unserem Namen vergeben werden, stellt der Auftraggeber/Verwerter uns von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.


4. Haftung

4.1 Haftungsbeschränkung. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit unserer Arbeiten wird nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
4.2 Verantwortungsübertragung. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung unserer Design-Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit der Verwendung als natürliche bzw. juristische Person selbst oder als Vertreter seiner Firma verantwortlich.
4.3 Schadensersatzansprüche. Wir haften nicht für zivilrechtliche Forderungen, Schadensersatzansprüche oder andere Ansprüche Dritter, die in Verbindung mit den Inhalten der von uns erbrachten Arbeiten entstehen, da die Verantwortung für die Inhalte der von uns erbrachten Leistungen und Arbeiten ausschließlich beim Auftraggeber/Verwerter liegt.
4.4 Haftungsübertragung. Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters in dessen Namen und auf dessen Rechnung Fremdleistungen in Auftrag geben, wird eine Haftung uns gegenüber für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer ausgeschlossen.
4.5 Freigabeverantwortung. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an uns, stellt er uns von der Haftung frei.
4.6 Grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung nicht ausgeschlossen. 4.7 Reklamationen. Bei berechtigter Reklamation unserer Arbeiten wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung in angemessener Frist geleistet.
4.7 Beschränkung auf Auftragswert. Wir verpflichten uns zu größtmöglicher Sorgfalt bei der Durchführung des Auftrages. Sollte trotzdem ein Schaden oder eine fehlerhafte Bearbeitung vorkommen und/oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, bleiben alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche auf den Auftragswert beschränkt.
4.8 Aufbewahrungspflicht. Es besteht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Vorlagen oder dergleichen, es sei denn, der Auftraggeber verlangt dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung.


5. Rücktrittsrecht/Gewährleistungsrechte

5.1 Vertragsrücktritt ohne Leistungserbringung. Sofern der Auftraggeber aus wichtigen Gründen von einem Vertrag zurücktritt und von uns bis dahin noch keine Leistungen erbracht wurden, wird pauschal eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Gesamtvolumens fällig.
5.2 Vertragsrücktritt mit Leistungserbringung. Tritt der Auftraggeber von dem Vertrag zurück, wenn bereits Leistungen erbracht wurden, so sind die bereits erbrachten Leistungen abzurechnen.
5.3 Höhere Gewalt. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen, sowie von uns nicht verschuldete Arbeitskonflikte entbinden uns von den zuvor vertraglich festgesetzten Zeitplänen/Timings bzw. gestatten uns eine Neufestsetzung der vereinbarten Zeitpläne/Timings.
5.4 Rücktrittsrecht.Nach Auftragserteilung, mit oder ohne Unterschrift des Kunden per Brief, Telefax oder Email, behalten wir uns ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Auftragsdatum vor.


6. Gestaltungsfreiheit

6.1 Gestaltungsfreiheit.Im Rahmen der uns erteilten Aufträge besteht Gestaltungsfreiheit.
6.2 Nutzungsrechte überlassener Vorlagen.Die uns überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.


7. Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Köln. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.